Alarmierungsanlagen (AA)
Alarmierungsanlagen (AA) nach DIN VDE V 0827-30 dienen zur örtlichen Alarmierung und Warnung von Personen in Gefahrensituationen durch eine manuelle Auslösung des Alarms über Druckknopfmelder. Hier kommen in der Regel keine automatischen Melder, wie bspw. optische oder thermische Melder, zum Einsatz, wie bei Brandwarnanlagen (BWA) oder Brandmeldeanlagen (BME).
Der Fokus liegt vielmehr auf der manuellen Alarmierung im Gefahrfall mithilfe von Druckknopfmeldern, wie Hausalarm- oder Notfall-Melder. Das Sytem wird durch eine Zentrale und Signalgeber ergänzt. Eine einfache, aber schnelle und effiziente Lösung, die laut VDE unter Notfall- und Gefahren-Systeme, in das Fachgebiet Alarmanlagen & Warnsysteme fällt. Der Entwurf der VDE V 0827-30 beschreibt die Vorgaben für die Planung, den Aufbau und Betrieb von Anlagen mit örtlicher Alarmierungsfunktion.
Die DIN VDE V 0827-30 ist die seit November 2025 gültige Vornorm für Alarmierungsanlagen und löst damit die bisherige BHE-Richtlinie HAA-A für Hausalarmanlagen Typ A ab.
Der Fokus liegt vielmehr auf der manuellen Alarmierung im Gefahrfall mithilfe von Druckknopfmeldern, wie Hausalarm- oder Notfall-Melder. Das Sytem wird durch eine Zentrale und Signalgeber ergänzt. Eine einfache, aber schnelle und effiziente Lösung, die laut VDE unter Notfall- und Gefahren-Systeme, in das Fachgebiet Alarmanlagen & Warnsysteme fällt. Der Entwurf der VDE V 0827-30 beschreibt die Vorgaben für die Planung, den Aufbau und Betrieb von Anlagen mit örtlicher Alarmierungsfunktion.
Die DIN VDE V 0827-30 ist die seit November 2025 gültige Vornorm für Alarmierungsanlagen und löst damit die bisherige BHE-Richtlinie HAA-A für Hausalarmanlagen Typ A ab.
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